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Vermittlung von privaten Ferienobjekten
Ich, Suzanne Metz, Inhaberin der Mallorcahome im weiteren Text "MH" genannt, biete auf den Internetseiten der Domain www.mallorcahome.info im weiteren Text 'Internetseiten' genannt, die Vermittlung von Mietverträgen zwischen den Eigentümern, Vermietern oder Verwaltern der Ferienobjekte, im weiteren Text 'Eigentümer' genannt und den Anmeldenden und eventuellen Mitreisenden, im weiteren Text 'Mieter' genannt, an.
MH gibt zu erkennen, dass es sich bei dem Projekt um eine reine Vermittlungstätigkeit für private Ferienimmobilien handelt, nicht um eine Leistung als Reiseveranstalter!
MH hat daher nur die Stellung eines Vermittlers zwischen Mieter und Eigentümer. Weitere Leistungen bietet MH weder über die Internetseiten noch in irgendeiner anderen Form an. Diese Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen werden im Falle der Buchung, soweit wirksam und nicht anders schriftlich vereinbart, Inhalt des Vermittlungsvertrages und betreffen ebenso das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Eigentümer, welches durch die Vermittlung von MH in Kraft tritt.
1. Vermittlungsauftrag / Buchung
1.1. Ein Vermittlungsauftrag bedarf immer einer schriftlichen Willenserklärung des Mieters. Der Vermittlungsauftrag wird von MH im Namen des Eigentümers bestätigt und basiert ausschließlich auf der Beschreibung des Ferienobjektes auf den Internetseiten oder auf ergänzende Informationen. Die Vermittlung (Buchung) ist mit Zustellung der Vermittlungsauftragsbestätigung rechtsverbindlich. MH behält sich vor, von dem Vermittlungsauftrag zurückzutreten, sollte die Anzahlung nicht in der wie in der Vermittlungsauftragsbestätigung angegebenen Zeit erfolgen. Die Buchung ist nur gültig für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren.
1.2. Der Bezug des Mietobjektes erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, am Anreisetag ab 16:00 Uhr. Am Abreisetag muss das Mietobjekt, wenn nicht anders vereinbart, bis spätestens 10:00 Uhr verlassen werden.
1.3. Bei einem Check-in oder Check-out zwischen 22:00 und 07:00 Uhr wird eine zusätzliche Gebühr von 50 Euro erhoben, zahlbar bar vor Ort an die entsprechenden Betreuer. Dies gilt auch bei unverschuldeten Flugverspätungen.
2. Zahlungen & Preise
2.1. Vor Mietbeginn ist eine Vermittlungsgebühr (Anzahlung) von 10-30% vom Gesamtpreis zu leisten, abhängig vom gebuchten Feriendomizil. Die Anzahlung muss innerhalb von 5 Tagen erfolgen, sofern nicht anders in der Bestätigung genannt. Hierfür ist der Überweisungsbeleg innerhalb dieser Zeit nach der schriftlichen Willenserklärung an MH zu senden. Geht die Anzahlung, beziehungsweise der Überweisungsträger, nicht innerhalb dieser Frist bei MH ein, ist MH berechtigt im Namen des Eigentümers von dem Vertrag zurückzutreten und ggf. Stornokosten einzufordern.
Die Anzahung ist nicht erstattungsfähig und ist bei der Berechnung von Stornokosten nicht abzugsfähig. Gäste aus nicht EU-Ländern müssen grundsätzlich 30% Anzahlung leisten.
2.2. Die Restzahlung der vereinbarten Summe erfolgt vollständig, unter Abzug der bereits geleisteten Anzahlung, entweder bar bei Schlüsselübergabe am Anreisetag oder muss 4 Wochen vor Anreise überwiesen werden. Dies ist abhängig vom gebuchten Objekt und wird bei Bestätigung vom Eigentümer festgelegt. Dies kann im Nachhinein noch seitens des Eigentümers geändert werden.
2.3. Der Kunde trägt die Kosten für Bankgebühren bei Überweisungen oder PayPal-Gebühren.
2.4 Servicepauschale:
In der Servicepauschalen enthalten sind Endreinigung, Strom, Wasser, Heizung, Handtücher, Bettwäsche, Check-in und Check-out sowie ein Ansprechpartner vor Ort durch unabhängige Betreuer, welche vom Eigentümer bestellt sind. Insoweit die Zahlung der in der Vermittlungsauftragsbestätigung aufgeführten Gesamtsumme nicht vollständig bezahlt wurde, besteht kein Anspruch auf den Bezug des Ferienobjektes oder eventuell anderer vertraglicher Leistungen. Bei einigen Objekten muss ab einem Aufenthalt von 15 Nächten eine Zwischenreinigung von mindestens 75 Euro verpflichtend hinzugebucht werden (siehe Anmerkung im Preisbereich auf der Objektseite).
2.5. Last Minute Preise:
Die jeweiligen Buchungspreise gelten immer für die im Web angezeigten Preise zum Buchungszeitpunkt. Mallorcahome behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung und nach Belieben Last-Minute-Angebote zu veröffentlichen. Folglich kann der Kunde nach Buchungsbestätigung keine Rabatte oder Preisreduzierungen für das bereits gebuchte Feriendomizil in Anspruch nehmen.
2.6. MH ist inkassobevollmächtigt im Namen des jeweiligen Eigentümers für alle Zahlungen an den oder die jeweiligen Eigentümer. Dies gilt auch für Kautionen, Stornozahlungen, Schadenzahlungen, etc..
3. Kaution
3.1. Für jedes gebuchte Feriendomizil ist eine Kaution zu hinterlegen. Diese muss entweder bar vor Ort am Anreisetag bei Check-in durch den Ansprechpartner vor Ort bezahlt werden oder vorab überweisen werden. Dies ist abhängig vom gebuchten Objekt. Die Höhe der Kaution ist der Vermittlungsauftragsbestätigung angegeben. Sofern die Kaution vor Ort an den persönlichen Ansprechpartner in bar entrichtet wurde, wird sie auch in bar am Abreisetag wieder erstattet, keine Schäden vorausgesetzt.
3.2. Bei Überweisungen wird die Kaution innerhalb 5-10 Tage nach Abreisedatum erstattet, keine Schäden vorausgesetzt und sofern keine strittigen Punkte vorliegen. Der Gast haftet bei verursachtem Schaden für die volle Schadenssumme, sofern diese die Kaution übersteigt.
4. Rücktrittsrecht/Stornierung
4.1. Im Falle eines Rücktritts des Mieters kann MH im Namen des Eigentümers diese pauschalen Rücktrittsgebühren verlangen (Ausnahmen sind entsprechend vermerkt):
Objekte A3000 - A3999 und H2000 - H2899
· Ab 90 - 61 Tage vor Mietbeginn: 50% der Mietsumme
· Ab 60 - 31 Tage vor Mietbeginn: 75% der Mietsumme
· Ab 30 Tagen vor Mietbeginn: 90% der Mietsumme
Objekte H/A2900 - H/A2999:
· Ab Buchungszeitpunkt bis 61 Tage vor Mietbeginn: 30% der Mietsumme
· Ab 60 Tagen vor Mietbeginn: 100% der Mietsumme
4.2. Bei Rücktritt am Anreisetag oder Nichterscheinen (No-Show) werden ebenfalls 90% der Mietsumme und eine Aufwandsentschädigung für den persönlichen Betreuer für die Vorbereitung des Ferienobjektes berechnet. Die Aufwandsentschädigung kann bis zu 90% des Übernachtungspreises betragen. Der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.
MH behält es sich vor, ggf. eine Bearbeitungspauschale von nicht mehr als €50,- zzgl. MwSt. zu erheben. Eine bereits geleistete Anzahlung ist im Falle einer Stornierung nicht erstattbar und kann auch nicht auf andere Buchungen angerechnet werden (siehe auch Punkt 2.1)
Es werden nur Stornogebühren für die nicht-wieder vermieteten Nächte erhoben. Die Beweislast der Nicht-Wiedervermietung liegt beim Mieter. Bei der Anmietung von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern gilt das 14-tägige Widerrufsrecht nicht! Vertragsbeginn ist die Zusendung des Vermittlungsauftrages. Bei vorzeitigem Abbruch der Reise vor Ort hat der Gast keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises.
In jedem Fall eines Rücktritts ist der Mieter berechtigt, einen Ersatzmieter zu präsentieren, welcher den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten übernimmt. Sollten vertragswesentliche Umstände bei der Ersatzperson nicht gegeben sein oder vertragliche Vereinbarungen nicht entsprechen, kann der Eigentümer die Übernahme des Vertrages verweigern.
4.3. Umbuchung:
Grundsätzlich ist eine Umbuchung in ein anderes Ferienobjekt seitens des Mieters nur nach vorheriger Vertragsauflösung zu den oben genannten Rücktrittsgebühren und gleichzeitiger Buchung eines anderen Ferienobjektes möglich. Hierzu bedarf es auch der Zustimmung des jeweiligen Eigentümers. Änderungswünsche des Mieters nach Abschluss des Vertrages hinsichtlich Buchungszeitraum, Buchungsdauer und eventuell gebuchter Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Babybetten, Hochstühle oder Zustellbetten, können nur mit Zustimmung des Eigentümers realisiert werden. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Falls durch diese Änderungswünsche Zusatzkosten anfallen, wird MH den Mieter vor der Änderung darüber informieren. Die Zusatzkosten sind zu 100 % vom Mieter zu zahlen. MH behält es sich vor, bei Umbuchungen oder Buchungsänderungen eine Bearbeitungsgebühr von 30 bis 50 Euro zzgl. MwSt. zu berechnen. Die erste Umbuchung ist in der Regel kostenfrei. Unter einer Gesamtsumme der Buchung von 500 Euro liegt die Bearbeitungsgebühr bei 30 Euro zzgl. MwSt, ab 500 Euro beträgt die Gebühr 50 Euro zzgl. MwSt.
Gleiches gilt für Umbuchungen innerhalb des gleichen, bereits gebuchten Mietobjektes. Sollte der Eigentümer hier einer Umbuchung zustimmen, gelten die jeweiligen Saisonpreise des neuen Termins. Bei Umbuchungen in ein anderes Mietobjekt wird die bereits geleistete Anzahlung generell nicht angerechnet.
4.4. Ist die Nutzung des Ferienobjekts aufgrund höherer Gewalt oder wenn nicht voraussehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern, nicht möglich, ist MH berechtigt, in Vertretung des Eigentümers, den Vertrag zu kündigen. Als Vermittler kann MH ein Ersatzobjekt anbieten, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Sollte der Mieter das von MH angebotene Ersatzobjekt akzeptieren, ist ein neuer Vermittlungsvertrag notwendig. Lehnt der Mieter die alternativ angebotenen Mietobjekte ab, so werden bereits erfolgte Zahlungen, unter Abzug der bereits geleisteten Anzahlung zurückbezahlt.
4.5. Nimmt der Mieter vertragliche Leistungen, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentümer oder von MH zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Der Eigentümer bezahlt an den Mieter jedoch die Beträge zurück, die er aus einer eventuellen anderweitigen Vermietung des Ferienobjektes für den Zeitraum erzielt.
4.6. MH, in Vertretung des Eigentümers, kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist auch nach Belegungsbeginn kündigen:
a. Wenn der Mieter oder ein Mitreisender mutwillig Schäden im Mietobjekt anrichtet.
b. Wenn der Mieter oder ein Mitreisender sich nicht an eventuell bestehende Hausordnungen hält und andere Personen unangemessen stört oder gefährdet.
c. Wenn der Mieter am Ankunftstag nicht die vertraglich vereinbarte Restsumme des Mietpreises zahlt oder die vereinbarte Kaution hinterlegt.
d. Wenn der Mieter sich nicht an die vertraglich vereinbarten Bedingungen hält, z.B. Haustiere trotz Haustierverbots, Belegung mit mehr als zulässiger und vereinbarter Personenzahl.
Wird der Vertrag aus oben genannten Gründen gekündigt, so behält der Eigentümer den Anspruch auf den Gesamtpreis.
5. Schäden und Mängel
Der Mieter ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden sofort nach dem Entstehen, wie in Punkt 6. Mängelanzeige beschrieben, zu melden. Der Mieter haftet persönlich für die von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden. Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Ferienobjektes zu überprüfen und falls Mängel oder Störungen vorhanden sind, diese unverzüglich, ebenfalls wie in Punkt 6. Mängelanzeige beschrieben, zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Die Gelegenheit zur Abhilfe ist vom Mieter zu geben und darf nicht verweigert werden. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Mieters aus dem Vermittlungsvertrag gegen den Eigentümer.
6. Mängelanzeige
6.1. Die persönlichen Ansprechpartner werden vom Eigentümer oder dessen Hausverwaltung beauftragt und sind weder bei MH angestellt, noch stehen sie in einem direkten Vertragsverhältnis zu MH. Bei Unstimmigkeiten muss MH vom Mieter über den Sachverhalt informiert werden. Eine Mängelanzeige muss wie folgt erfolgen:
a. Sofort nach Entstehen des Mangels oder des Schadens oder spätestens innerhalb 24 Stunden muss der Mieter den persönlichen Ansprechpartner vor Ort (Betreuer) über den Schaden oder Mangel informieren. Erster Ansprechpartner für Mängelanzeigen ist NICHT MH. Sollte der persönliche Ansprechpartner nach mehrmaligen Kontaktversuchen nicht erreichbar sein, ist erst dann MH zu informieren. Es wird geraten, entsprechende Mängel schriftlich festzuhalten und sich diese vom Betreuer quittieren zu lassen.
b. Bei kleineren Schäden und Mängeln wird der persönliche Ansprechpartner nach Sichtung des Mangels oder Schadens diesen umgehend beheben oder dem Mieter eine kurzfristige Regelung vorschlagen. Ist der Mieter mit den Maßnahmen zur Schadens- oder Mängelregulierung des persönlichen Ansprechpartners nicht einverstanden, muss er umgehend MH schriftlich per E-Mail oder Fax über seine Beschwerde informieren. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Mieter das Beschwerdeformular des persönlichen Ansprechpartners nutzen, welches auf Wunsch ausgehändigt wird. Der persönliche Ansprechpartner ist seinerseits verpflichtet, das Beschwerdeformular umgebend an MH oder den Eigentümer weiterzuleiten.
c. Insofern Schäden oder Mängel den Kompetenzbereich des persönlichen Ansprechpartners übersteigen, oder wenn zuvor keine Einigung über die Regelung eines Mangels oder eines Schadens zustande gekommen ist, wird eine oder mehrere Vertrauensperson(en) vom Eigentümer vor Ort den Mangel oder Schaden im Beisein des Mieters begutachten und gegebenenfalls mit Fotos, Zeugenaussagen, etc. dokumentieren.
6.2. Der Eigentümer, bzw. der in dessen Auftrag handelnde Betreuer, ist berechtigt, Schäden am Ferienobjekt oder an dessen Einrichtung, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Mieter oder eventuellen Mitreisenden verursacht wurden, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten. MH hat bezüglich der Kaution keinerlei Rechte oder Pflichten gegenüber dem Mieter.
7. Haftung
MH ist grundsätzlich als Vermittler nicht haftbar für Schäden oder Fehler des gebuchten Feriendomizils. Rechtliche Ansprüche sind immer direkt an den Eigentümer zu richten.
7.1. Höhere Gewalt:
Für eine Beeinflussung der Ferienobjekte durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, starken Unwettern, Baumaßnahmen in der Nachbarschaft des Ferienobjektes und anderen zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbaren Geschehnissen wird nicht gehaftet. Ebenso kann eine Haftung für die störungsfreie Betriebsbereitschaft von elektrischen Geräten sowie von Einrichtungen wie Heizung, Lift, Klimaanlage, Pool, etc. nicht übernommen werden. Der Eigentümer ist berechtig, bei höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Erstattung der bereits geleisteten Vermittlungsgebühr/Anzahlung besteht nicht.
7.2. Internet:
In einigen Ferienobjekten ist ein Internetanschluss aufgeführt. Da der Netzbetreiber auf Mallorca nicht in der Lage ist, einen permanenten störungsfreien Betrieb seiner Dienste zu ermöglichen, kann ein störungsfreier Betrieb vom Eigentümer auch nicht garantiert werden. Daher wird der Internetanschluss zwar als vorhanden angegeben, ist aber grundsätzlich kein Vertragsbestandteil. Bei kostenfreien Internetverbindungen in Wohnanlagen besteht generell keine Haftung seitens des Eigentümers.
7.3. Bauarbeiten:
Im Falle von benachbarten Bauarbeiten bei dem gemieteten Objekt hat der Mieter MH über diese zu informieren. Sollte eine Beeinträchtigung durch Baulärm für mehr als 4 Stunden pro Tag vorliegen, wird MH versuchen, Ihnen ein alternatives Feriendomizil je nach Verfügbarkeit anzubieten, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Alternative muss nicht zwingend gleichen Standards oder Größe sein. Sollte keine Alternative mangels Verfügbarkeit angeboten werden können, ist MH bemüht, mit dem entsprechenden Eigentümer eine angemessene Einigung zu finden. Ein Anspruch auf Auszug und Erstattung des Reisepreises besteht in diesem Falle nicht. In den Wintermonaten (November bis März) ist jedoch grundsätzlich mit Bauarbeiten zu rechnen und in dieser Zeit besteht generell kein Anspruch auf Erstattung.
7.4. Nutzung:
Die Nutzung des Ferienobjektes, einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen und Einrichtungen, erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Eigentümer und MH übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder Diebstahl. Der Mieter ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie Bargeld selbst verantwortlich.
7.5. Preise: Alle auf den Internetseiten der Mallorcahome aufgeführten Preise stellen lediglich eine saisonale Preisübersicht und kein konkretes Angebot dar. Bitte nutzen Sie für ein konkretes Angebot unseren Mietpreisrechner, welchen Sie auf der jeweiligen Detailseite des Objektes finden. Gerne nennen wir Ihnen aber auch auf Anfrage einen Endpreis für den von Ihnen gewünschten Zeitraum.
7.6. Als Vermittler haftet MH nicht für etwaige Flugstornierungen oder andere Reisestornierungskosten, welche bei einem Drittanbieter gebucht wurden.
8. Ausstattung der Ferienobjekte
8.1. Die Ausschreibung der Ferienobjekte wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Eigentümers oder Verwalters erstellt. Die auf den Bildern und in den Detailbeschreibungen abgebildete und beschriebene Möblierung und Ausstattung der Ferienobjekte kann unter Umständen variieren.
8.2. Die Poolsaison für ungeheizte Anlagen ist generell von Mitte Mai bis Ende September. Dieser Zeitraum kann, je nach Beschluss der Eigentümer oder der Wetterlage variieren, insbesondere in Wohnanlagen, und auf Wunsch erfragt werden.
8.3. Die auf den Internetseiten enthaltenen Ferienobjekte werden ausschließlich an Selbstversorger vermittelt. Verbrauchsgüter wie beispielsweise Kaminholz, Nahrungsmittel, Trinkwasser, Putzmittel, Hygieneartikel, etc. können in den Ferienobjekten vorhanden sein, sind aber kein Vertragsbestandteil.
8.4. Es obliegt dem Eigentümer des jeweiligen Ferienobjektes, Veränderungen vorzunehmen. Diese können auch nach der Buchung eines Ferienobjektes erfolgen. MH haftet nicht für solche Veränderungen.
9. Obliegenheiten des Mieters gegenüber dem Eigentümer und MH
9.1. Das vermittelte Ferienobjekt darf nur mit der angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und/oder die überzähligen Personen haben unverzüglich das Ferienobjekt zu verlassen.
9.2. Im Ferienobjekt und auf dem dazugehörigen Grundstück darf der Mieter keine baulichen oder sonstigen Veränderungen durchführen. Dazu gehört auch das Umstellen von Möbeln, das Verbringen von Möbel des Innenbereiches in den Außenbereich oder sonstige Veränderungen im, am und um das Ferienobjekt. Ebenso ist das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück nicht erlaubt.
9.3. Haustiere dürfen nur ins Ferienobjekt mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des Ferienobjektes gestattet und von MH im Namen des Eigentümers bestätigt wurde. Für jegliche Schäden im und am Ferienobjekt, auch und insbesondere für Verschmutzungen durch Kot, Urin, übermäßiger Haarverunreinigung oder Ungezieferbefall durch Milben, Flöhe, etc. haftet der Mieter. Von Betten, Sofas und Pools sind Haustiere grundsätzlich fernzuhalten. MH behält sich vor, im Namen des Eigentümers, eine entsprechende Gebühr pro Tag für Haustiere zu verlangen.
9.4. Bei Wohnanlagen muss sich der Mieter an die jeweils gültigen Hausordnungen halten und auch ggf. Sperrstunden für die Poolnutzung in Gemeinschaftsanlage sowie anderen Gemeinschaftseinrichtungen beachten.
10. Gerichtsstand und Rechtswahl
Da MH eine reine Vermittlertätigkeit hat, sind eventuelle Forderungen seitens der Mieter direkt an den Eigentümer zu richten.
11. Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen und den Internetseiten von MH, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Keine Abmahnung ohne vorherige schriftliche Mitteilung an uns. Sollte der Inhalt unserer Internetseiten gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter (Urheberrecht, etc.) verstoßen, sind wir bestrebt, diese Inhalte nach einer ersten kurzen, schriftlichen und für uns unentgeltlichen Mitteilung sofort zu entfernen. Eine sofortige Inanspruchnahme juristischer Instanzen ist somit nicht notwendig und wird von uns auch nicht forciert werden. Daher weisen wir anwaltliche Kosten, welche aus einer Erstmitteilung entstanden sind, auch in jedem Fall zurück. Sollten uns durch eine daraufhin unumgängliche Anwaltsbeauftragung ebenfalls Kosten entstehen, werden wir Ihnen diese Kosten aufgrund dieser Klausel ebenso in Rechnung stellen.
Gerichtstand ist der Sitz von Mallorcahome, Spanien
Update: 13.01.2022